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Verbraucher Aktuell












           Weitere Entlastungen




           unterstützen Familien





           im Jahr 2023











          Zugunsten der Familien gibt es in diesem Jahr einige rechtliche Neuerungen








         Elterngeld                                       Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
         Dass sich das Elterngeld erhöht hat, werden Eltern   erhöht sich der Mindestunterhalt auf 437 Euro. Ab
         bereits bemerkt haben, denn die höhere Auszahlung   dem siebten Lebensjahr bis zur Vollendung des 12.,
         erfolgte automatisch bereits im Januar. Aufgrund von   beträgt der Mindestunterhalt nun 502 Euro und ab
         Inflation und Energiekrise hat die Bundesregierung   dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit 588 Euro.
         das Kindergeld früher als vorgesehen erhöht. Für jedes
         Kind werden ab jetzt einheitlich 250 Euro ausgezahlt.   Kita-Qualitätsgesetz
         Bisher bekamen Familien für die ersten zwei Kinder je
         219 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro. Nun gibt   Eine weitere gesetzliche Neuerung, die Famili­
         es keine unterschiedlichen Beträge mehr.         en hoffentlich auch positiv zu spüren bekommen,
                                                          kommt mit dem „Kita­Qualitätsgesetz“. Es schreibt
         KiZ                                              vor, dass die Personalsituation der Kitas verbessert
                                                          werden soll. Geschehen soll das durch Gewinnung
         Der Kinderzuschlag (KiZ) hat sich ebenfalls erhöht.   neuer Fachkräfte, Stärkung der Kita­Leitung und des
         Anspruchsberechtigte Familien erhalten nun zusätz­  Fachkraft­Kind­Schlüssels. Vorgesehen ist außerdem
         lich bis zu 250 Euro pro Kind. KiZ­berechtigt sind   die Intensivierung bedarfsgerechter Angebote sowie
         Eltern mit geringem Einkommen, die auch Wohngeld   die Förderung sprachlicher Entwicklung von Kindern.
         beziehen.                                        Mit jeweils zwei Milliarden Euro für die kommenden
                                                          zwei Jahre will die Bundesregierung die Länder bei
         Mindestunterhalt                                 der Umsetzung und der Weiterentwicklung des „Gute­
                                                          Kita­Gesetzes“ von 2019 unterstützen. Ein besonderer
         Auch der Mindestunterhalt für Kinder wurde bereits   Fokus wird dabei auf die „Sprach­Kitas“ gelegt, bei
         angehoben. Der Mindestunterhalt ist laut Gesetz alle   denen es um die Verbesserung der frühkindlichen
         zwei Jahre festzulegen. Er bildet die Berechnungs­  sprachlichen Bildung geht.
         grundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleis­
         tungen der Jugendämter und für die Berechnungen   In einem weiteren Schritt möchte die Bundesregierung
         nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt   ein Qualitätsentwicklungsgesetz verabschieden, das
         ist somit auch Ausgangspunkt für den Anspruch eines   auch zur Chancengleichheit aller Kinder und der bes­
         minderjährigen Kindes gegenüber einem nicht im   seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen soll.
         Haushalt lebenden Elternteil.




       12 familienmagazin | Frühjahr 2023
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