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Soziales

Erste Schritte
nach häuslicher und/oder
sexueller Gewalt

          Spuren sichern, bevor sie                                                                                                                           © Photographee.eu, fotolia
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Nach sexuellen oder häusli­           Steinweg 13–17 zwei Unter­             chen sowie Blut- und Urinproben“,
         chen Gewalterlebnissen oder  suchungsstellen vorhanden.             erläutert Ärztin Sarah Stockhausen
         nach unklaren Tathergängen   Betroffene können sich, losgelöst      vom Institut für Rechtsmedizin.
 mit Beeinflussung durch K.-o.-Mit­   von einer Anzeige bei der Polizei,     „Die Dokumentation und die
 tel, Drogen oder übermäßigen Alko­   selbstständig an die Untersu­          Asservate werden bis zur Ent­
 holkonsum fühlen sich viele Betrof­  chungsstelle wenden und werden         scheidung über eine Strafanzeige
 fene nicht zeitnah in der Lage, das  dort durch geschultes Personal         zunächst im Institut für mindestens
 Gewaltereignis zu einer Strafanzei­  und unter Wahrung der ärztlichen       drei Jahre gelagert. Eine Beurtei­
 ge bei der Polizei zu bringen. Eine  Schweigepflicht kostenlos unter­       lung der Befunde und Weitergabe
 Befunderhebung unterbleibt in        sucht. Und dies sollte zum Beispiel    an Ermittlungsbehörden findet
 solchen Fällen oft und es kann zum   bei Verdacht auf eine Verabreichung    erst nach Entbindung von der
 Verlust objektiver Befunde kom­      von K.o.-Mitteln schnell erfolgen, da  Schweigepflicht statt“, so Stock­
 men, die für ein mögliches späteres  diese sich in Blut und Urin grund­     hausen weiter, „gegebenenfalls
 Beweisverfahren wichtig wären.       sätzlich nur maximal acht bzw.         werden dann, je nach Absprache,
 Das Netzwerk ProBeweis* schließt     zwölf Stunden nachweisen lassen.       weiterführende Untersuchungen
 diese Lücke. Es ermöglicht Betrof­   „Die Untersuchung umfasst fallab­      durchgeführt und rechtsmedizi­
 fenen von häuslicher und/oder        hängig eine ausführliche schriftli­    nische Fachgutachten erstellt.“
 sexueller Gewalt eine gerichtsver­   che Dokumentation anhand eines         Notwendige medizinische Maß­
 wertbare Verletzungsdokumen­         standardisierten Fragebogens, eine     nahmen werden unabhängig vom
 tation und Spurensicherung. In       etwaige Fotodokumentation sowie        Projekt Netzwerk ProBeweis nach
 Oldenburg sind mit dem Institut      gegebenenfalls eine Asservierung       Ermessen der behandelnden Ärztin
 für Rechtsmedizin in der Pap­        von zum Beispiel Bekleidung,           oder des Arztes veranlasst und über
 pelallee 4 und der Partnerklinik     molekularbiologischen Abstri­          die Krankenkassen abgerechnet.
 Evangelisches Krankenhaus im

Kontakt:                              Notrufnummern:

Institut für Rechtsmedizin –          Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 0800 0116016
                                      Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 4040020
Gewaltambulanz: 0176 15324572
                                      Niedersächsisches Krisentelefon
Evangelisches Krankenhaus Oldenburg:
                                      gegen Zwangsheirat: 0800 0667888
Notfallambulanz: 0441 236 874         Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“: 0800 2255530
Zentrale: 0441 236-0

         * Das Projekt Netzwerk ProBeweis wurde seit 2012 unter der Leitung des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, geför-
         dert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, etabliert. Niedersachsenweit gibt es 36 Untersuchungsstel-
         len in 32 Städten. Auf der Webseite www.probeweis.de können sich Betroffene, Fachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte in sieben Sprachen informieren!

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