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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG 1 | 2020
Als Gegenleistung erhält man je- wartungen vorab klar kommunizieren. Sie die Telefonnummer, unter der Sie
doch zum Beispiel auch schneller Sollen die Kinder bekocht werden oder im Ernstfall erreichbar sind. Sprechen
Ersatz im Krankheitsfall oder eine muss vielleicht auch der Hund ver- Sie durch, was die Kinder abends
kurzfristige Notfallbetreuung. sorgt werden? Dann ist sicherlich ein gewöhnt sind (gibt es ein Abendritu-
höherer Stundenlohn geboten. Liegt al?), auf was zu achten ist oder wie in
Vielerorts bieten soziale Träger (VHS, das Kind bereits im Bett und ist die bestimmten Situationen zu reagieren
Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie etc.) Betreuungsperson nur zur Sicherheit ist. Sie erleichtern Ihrem Kind das Un-
Babysitterkurse an. Diese vermitteln anwesend, ist dagegen ein niedrigerer gewohnte und der/dem Babysitter*in
Wissenswertes rund um die Kinder- Stundenlohn gerechtfertigt. Grundsätz- die Betreuung, wenn Sie vorab alles
betreuung. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist lich gilt auch für Babysitter*innen das durchsprechen. Einige Eltern legen
in der Regel auch Bestandteil dieses Mindestlohngesetz, lediglich Minder- eine Babysittermappe an, in der sich
Kurses. Zum Abschluss wird dann eine jährige sind davon ausgeschlossen. vielleicht auch etwas Bargeld für
Teilnahmebestätigung, ein Diplom, Unvorhergesehenes befindet, oder
verliehen. Für manche Eltern kann Kinder sollten die/den Babysitter*in die Versichertenkarte der Kinder, ein
es von Interesse sein, der/des zu- nicht erst am Abend Ihrer Abwesenheit Wohnungsschlüssel etc.
künftigen Babysitter*in einen solchen kennenlernen. Ihr Kind (Ihre Kinder)
Kurs zu finanzieren. sollte die Gelegenheit bekommen, die Schön ist es für die/den Babysitter*in,
Betreuungsperson kennenzulernen. Ein wenn Sie auch daran denken, etwas zu
Ein mündlich geschlossener gegenseitiges „Beschnuppern“ ist hilf- trinken und zu essen oder knabbern
Vertrag ist ausreichend reich für einen reibungslosen Ablauf. bereitzustellen. Die Aufsichtsperson
sollte sich bei Ihnen wohlfühlen. Dazu
Wenn die/der Baby sitter*in einen guten
Eindruck von den häuslichen Abläufen, gehört möglicherweise, die Fernseh-
Ist die richtige Person gefunden, geht dem Ambiente und den Besonderheiten fernbedienung zu erklären oder das
es an die Vertragsvereinbarung. Eine des Kindes hat, ist es für beide Seiten WLAN-Passwort aufzuschreiben.
mündliche Einigung über den Lohn einfacher und Sie können mit einem
und über die Dauer (Anfang und guten Gefühl aus dem Haus gehen. Wenn Sie sich dann noch an die abge-
Ende) der Betreuung ist grundsätzlich machte Rückkehrzeit halten, wird die
ausreichend. Im Internet finden sich Wissenswertes für Betreuungsperson sicherlich gerne
aber auch Muster-Babysitterverträge, wieder auf Ihre Kinder aufpassen.
falls Sie es lieber schriftlich fixieren die/den Babysitter*in?
wollen. Der angemessene Lohn sollte
sich nach den Fähigkeiten und Erfah- Denken Sie auch daran, der zu betreu-
rungen der/des Babysitter*in richten. enden Person alles Wichtige mitzu-
Ratsam ist es, wenn Eltern ihre Er- teilen oder aufzuschreiben. Notieren
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