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FAMILIENMAGAZIN OLDENBURG  1 | 2020




       Als Gegenleistung erhält man je-     wartungen vorab klar kommunizieren.   Sie die Telefonnummer, unter der Sie
       doch zum Beispiel auch schneller     Sollen die Kinder bekocht werden oder   im Ernstfall erreichbar sind. Sprechen
       Ersatz im Krankheitsfall oder eine   muss vielleicht auch der Hund ver-  Sie durch, was die Kinder abends
       kurzfristige Notfallbetreuung.       sorgt werden? Dann ist sicherlich ein   gewöhnt sind (gibt es ein Abendritu-
                                            höherer Stundenlohn geboten. Liegt   al?), auf was zu achten ist oder wie in
       Vielerorts bieten soziale Träger (VHS,   das Kind bereits im Bett und ist die   bestimmten Situationen zu reagieren
       Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie etc.)   Betreuungsperson nur zur Sicherheit   ist. Sie erleichtern Ihrem Kind das Un-
       Babysitterkurse an. Diese vermitteln   anwesend, ist dagegen ein niedrigerer   gewohnte und der/dem Babysitter*in
       Wissenswertes rund um die Kinder-    Stundenlohn gerechtfertigt. Grundsätz-  die Betreuung, wenn Sie vorab alles
       betreuung. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist   lich gilt auch für Babysitter*innen das   durchsprechen. Einige Eltern legen
       in der Regel auch Bestandteil dieses   Mindestlohngesetz, lediglich Minder-  eine Babysittermappe an, in der sich
       Kurses. Zum Abschluss wird dann eine  jährige sind davon ausgeschlossen.   vielleicht auch etwas Bargeld für
       Teilnahmebestätigung, ein Diplom,                                        Unvorhergesehenes befindet, oder
       verliehen. Für manche Eltern kann    Kinder sollten die/den Babysitter*in   die Versichertenkarte der Kinder, ein
       es von Interesse sein, der/des zu-   nicht erst am Abend Ihrer Abwesenheit   Wohnungsschlüssel etc.
       künftigen Babysitter*in einen solchen   kennenlernen. Ihr Kind (Ihre Kinder)
       Kurs zu finanzieren.                 sollte die Gelegenheit bekommen, die   Schön ist es für die/den Babysitter*in,
                                            Betreuungsperson kennenzulernen. Ein   wenn Sie auch daran denken, etwas zu
       Ein mündlich geschlossener           gegenseitiges „Beschnuppern“ ist hilf-  trinken und zu essen oder knabbern
       Vertrag ist ausreichend              reich für einen reibungslosen Ablauf.   bereitzustellen. Die Aufsichtsperson
                                                                                sollte sich bei Ihnen wohlfühlen. Dazu
                                            Wenn die/der Baby sitter*in einen guten
                                            Eindruck von den häuslichen Abläufen,   gehört möglicherweise, die Fernseh-
       Ist die richtige Person gefunden, geht   dem Ambiente und den Besonderheiten   fernbedienung zu erklären oder das
       es an die Vertragsvereinbarung. Eine   des Kindes hat, ist es für beide Seiten   WLAN-Passwort aufzuschreiben.
       mündliche Einigung über den Lohn     einfacher und Sie können mit einem
       und über die Dauer (Anfang und       guten Gefühl aus dem Haus gehen.    Wenn Sie sich dann noch an die abge-
       Ende) der Betreuung ist grundsätzlich                                    machte Rückkehrzeit halten, wird die
       ausreichend. Im Internet finden sich   Wissenswertes für                 Betreuungsperson sicherlich gerne
       aber auch Muster-Babysitterverträge,                                     wieder auf Ihre Kinder aufpassen.
       falls Sie es lieber schriftlich fixieren   die/den Babysitter*in?
       wollen. Der angemessene Lohn sollte
       sich nach den Fähigkeiten und Erfah-  Denken Sie auch daran, der zu betreu-
       rungen der/des Babysitter*in richten.   enden Person alles Wichtige mitzu-
       Ratsam ist es, wenn Eltern ihre Er-  teilen oder aufzuschreiben. Notieren












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