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Recht und Finanzen
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Rechtliche
Fragen rund
ums Thema
Babysitting
© iStock.com/Anatoliy Sizov
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Ein Beitrag von
Dr. jur. Birgit Maria Lachenmaier
ndlich mal wieder als Eltern ge- kinder, die die zu beaufsichtigenden Person in der Lage sein muss, das
meinsam ins Kino, ins Restaurant Kinder kennen, werden auch oft enga- Kind angemessen zu überwachen. Sie
Eoder Freunde besuchen – diese giert. Das hat den Vorteil, dass man sich muss fähig sein, auch in unerwarteten
ganz legitimen Wünsche zu reali- bereits kennt, Vertrauen besteht. Zu Situationen, besonnen und angemes-
sieren, fällt vielen Eltern im Alltag beachten ist dabei jedoch, dass Minder- sen zu reagieren. Das ist eine große
nicht leicht. Wer soll sich in der Zeit jährige die Einwilligung der Eltern zu Verantwortung. Sie sollten daher als
um die Kinder kümmern? Nur wenige dieser Tätigkeit benötigen. Das gesetz- Eltern einen guten Eindruck haben,
Eltern haben das Glück, einsatzberei- liche Mindestalter für die Übernahme ob die Person die wichtigsten Kom-
te Großeltern in der Nähe zu haben, eines Babysitterjobs beträgt 13 Jahre. petenzen für den Umgang mit Ihrem
die die Kinderbetreuung übernehmen Die Zeiten, in denen Minderjährige ba- Kind vorweisen kann. Eltern von
können. Eine/einen Babysitter*in zu bysitten dürfen, richtet sich nach dem Kindern mit besonderen Bedürfnis-
engagieren, ist eine gute Alternative. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). sen werden sicherlich eine fachlich
13-Jährige dürfen nur zwischen 8 und qualifizierte Betreuung benötigen.
Die erste Frage, die sich 18 Uhr und maximal zwei Stunden tätig
Eltern dann stellen, ist, wie sein. Jugendliche zwischen 15 und 18 Hier können sogenannte Babysitter-
Jahren dürfen die Tätigkeit bis 20 Uhr
agenturen helfen. Diese Vermitt-
man eine geeignete, vertrau- übernehmen, aber selbstverständlich lungsbüros (meistens online) helfen
ensvolle Person findet. nicht während des Schulunterrichts. bei der Suche nach der passenden
Person. Sie vermitteln qualifizierte
Wer ist geeignet? Babysitter*innen, die meist beson-
Schüler*innen und Student*innen dere Zertifikate (Babysitterdiplom)
übernehmen gerne einen Job als oder eine pädagogische Ausbildung
Babysitter*in, um sich ein paar Euro Bei der Auswahl der/des Babysitter*in vorweisen können. Häufig fallen
dazu zuverdienen. Ältere Nachbars- gilt es daran zu denken, dass die dafür Vermittlungsgebühren an.
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