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Recht und Finanzen














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                                          Rechtliche




                                       Fragen rund



                                        ums Thema




                                        Babysitting





                      © iStock.com/Anatoliy Sizov
                                                      §§§










                                                                                      Ein Beitrag von
                                                                                Dr. jur. Birgit Maria Lachenmaier

           ndlich mal wieder als Eltern ge-  kinder, die die zu beaufsichtigenden   Person in der Lage sein muss, das
           meinsam ins Kino, ins Restaurant   Kinder kennen, werden auch oft enga-  Kind angemessen zu überwachen. Sie
      Eoder Freunde besuchen – diese        giert. Das hat den Vorteil, dass man sich   muss fähig sein, auch in unerwarteten
       ganz legitimen Wünsche zu reali-     bereits kennt, Vertrauen besteht. Zu   Situationen, besonnen und angemes-
       sieren, fällt vielen Eltern im Alltag   beachten ist dabei jedoch, dass Minder-  sen zu reagieren. Das ist eine große
       nicht leicht. Wer soll sich in der Zeit   jährige die Einwilligung der Eltern zu   Verantwortung. Sie sollten daher als
       um die Kinder kümmern? Nur wenige    dieser Tätigkeit benötigen. Das gesetz-  Eltern einen guten Eindruck haben,
       Eltern haben das Glück, einsatzberei-  liche Mindestalter für die Übernahme   ob die Person die wichtigsten Kom-
       te Großeltern in der Nähe zu haben,   eines Babysitterjobs beträgt 13 Jahre.   petenzen für den Umgang mit Ihrem
       die die Kinderbetreuung übernehmen   Die Zeiten, in denen Minderjährige ba-  Kind vorweisen kann. Eltern von
       können. Eine/einen Babysitter*in zu   bysitten dürfen, richtet sich nach dem   Kindern mit besonderen Bedürfnis-
       engagieren, ist eine gute Alternative.  Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).   sen werden sicherlich eine fachlich
                                            13-Jährige dürfen nur zwischen 8 und   qualifizierte Betreuung benötigen.
       Die erste Frage, die sich            18 Uhr und maximal zwei Stunden tätig
       Eltern dann stellen, ist, wie        sein. Jugendliche zwischen 15 und 18   Hier können sogenannte Babysitter-
                                            Jahren dürfen die Tätigkeit bis 20 Uhr
                                                                                agenturen helfen. Diese Vermitt-
       man eine geeignete, vertrau-         übernehmen, aber selbstverständlich   lungsbüros (meistens online) helfen
       ensvolle Person findet.              nicht während des Schulunterrichts.   bei der Suche nach der passenden
                                                                                Person. Sie vermitteln qualifizierte
                                            Wer ist geeignet?                   Babysitter*innen, die meist beson-
       Schüler*innen und Student*innen                                          dere Zertifikate (Babysitterdiplom)
       übernehmen gerne einen Job als                                           oder eine pädagogische Ausbildung
       Babysitter*in, um sich ein paar Euro   Bei der Auswahl der/des Babysitter*in   vorweisen können. Häufig fallen
       dazu zuverdienen. Ältere Nachbars-   gilt es daran zu denken, dass die   dafür Vermittlungsgebühren an.


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